Risiken
Risiken
Wesensmerkmale ausserbörslicher Beteiligungen
Private-Equity-Beteiligungen unterscheiden sich grundlegend von börsengehandelten Anlagen. Es handelt sich um Eigenkapitalinvestitionen in nicht kotierte Unternehmen, deren Wertentwicklung primär von der operativen Geschäftsentwicklung abhängt. Mangels organisierter Marktliquidität besteht kein fortlaufend festgestellter Marktpreis und kein jederzeitiger Handel.
Diese strukturellen Besonderheiten führen dazu, dass ausserbörsliche Beteiligungen mit spezifischen Risiken verbunden sind, die von Investoren verstanden und eingeordnet werden müssen.
Grundsätze für eine verantwortungsvolle Investitionsentscheidung
Eine Beteiligungsentscheidung sollte niemals unter Zeitdruck erfolgen. Nehmen Sie sich die notwendige Zeit für eine sorgfältige Prüfung und ziehen Sie bei Bedarf externe Fachpersonen oder unabhängige Drittmeinungen bei. Zeitlicher Druck oder die Aufforderung zu einer raschen Entscheidung sind im ausserbörslichen Beteiligungsmarkt stets kritisch zu hinterfragen.
Private-Equity-Investitionen sind unternehmerische Risikopositionen. Vermeintlich sichere Beteiligungen existieren in diesem Segment nicht. Der ungünstigste Fall ist der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals. Gewinn- oder Renditeversprechen ohne angemessene Risikodarstellung sind als Warnsignal zu verstehen.
Seit dem 1. Januar 2020 untersteht die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit Kapitalvermittlung dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Dieses Gesetz regelt unter anderem Informationspflichten, Verhaltensregeln sowie die Registrierung von Kundenberatern. Investoren sollten sich vergewissern, dass die anwendbaren regulatorischen Vorgaben eingehalten werden und entsprechende Auskünfte nachvollziehbar erteilt werden können.
Entscheidungsrelevante Informationen sollten stets dokumentiert und vertraglich nachvollziehbar sein. Mündliche Zusagen oder unverbindliche Aussagen ersetzen keine schriftliche Grundlage. Massgeblich sind die offiziellen Dokumente der Gesellschaft sowie die vertraglichen Vereinbarungen.
Der präsentierte Business Case, also das Geschäftsmodell und dessen wirtschaftliche Plausibilität, bildet die zentrale Entscheidungsgrundlage. Eine fundierte Prüfung von Marktumfeld, Wettbewerbssituation, Managementkompetenz und Kapitalstruktur ist unerlässlich.
Investoren sollten sich ein persönliches Bild von ihrem Gegenüber machen. Transparenz im Austausch, Offenheit gegenüber kritischen Fragen sowie die Möglichkeit, das Unternehmen und dessen Führung kennenzulernen, sind wesentliche Elemente einer seriösen Beteiligungsstruktur.
Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob der beratende Ansprechpartner ordnungsgemäss in einem anerkannten Kundenberaterregister eingetragen ist, wie es die regulatorischen Vorgaben vorsehen. Die Eintragung setzt den Nachweis entsprechender Fachkenntnisse voraus.
Unternehmerisches Risiko und Totalverlustrisiko
Private Equity ist unternehmerisches Risikokapital. Investoren stellen Eigenkapital zur Verfügung und partizipieren am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Gleichzeitig tragen sie das volle unternehmerische Risiko.
Unternehmen können strategische Ziele verfehlen, Produkte können sich nicht im Markt durchsetzen, regulatorische Genehmigungen können ausbleiben oder Marktbedingungen können sich nachteilig entwickeln. In solchen Fällen kann sich der Unternehmenswert erheblich reduzieren.
Der ungünstigste Fall einer Beteiligung ist der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals. Private-Equity-Investitionen sind daher nicht mit konservativen Anlageformen vergleichbar.
Liquiditäts- und Verzögerungsrisiken
Beteiligungen an nicht kotierten Unternehmen sind in der Regel langfristig ausgerichtet. Ein geregelter Sekundärmarkt existiert meist nicht. Investoren haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen vorzeitigen Ausstieg.
Die Haltedauer kann mehrere Jahre betragen und hängt von der Entwicklung des Unternehmens sowie von Marktbedingungen ab. Ein geplanter Exit kann sich verzögern oder unter ungünstigen Rahmenbedingungen stattfinden.
Investoren sollten daher nur Kapital einsetzen, dessen langfristige Bindung für sie wirtschaftlich tragbar ist.
Markt- und Bewertungsrisiken
Die Bewertung nicht kotierter Unternehmen basiert auf Annahmen hinsichtlich zukünftiger Geschäftsentwicklung, Marktpotenzial und strategischer Perspektive. Diese Annahmen können sich als nicht zutreffend erweisen.
Makroökonomische Entwicklungen, regulatorische Veränderungen oder branchenspezifische Trends können die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens beeinflussen. Auch erfolgreiche operative Entwicklungen führen nicht zwingend zu einer kurzfristigen oder planbaren Wertrealisierung.
Eigenverantwortliche Prüfung
Eine Beteiligungsentscheidung im Private-Equity-Bereich sollte stets auf einer eigenständigen und sorgfältigen Prüfung beruhen. Investoren sollten sich ein umfassendes Bild vom Geschäftsmodell, vom Marktumfeld und von den strukturellen Rahmenbedingungen machen.
Nordstein legt Wert auf eine transparente Darstellung der relevanten Informationen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Entscheidung über eine Beteiligung erfolgt jedoch eigenverantwortlich durch den Investor.